Bauverhandlungstermine in Liebenau ...

Detailinformationen zu dem Termin
Termine:
Fr, 25.10.2024
Mi, 13.11.2024
Mi, 18.12.2024
Zeit: 08:00-12:00 Uhr
Ort: Marktgemeindeamt Liebenau
Gremium: Bauamt (Gemeindeamt Liebenau)

Dipl.-Ing. Johannes Hilber, BSc.Amtlicher Bausachverständiger für die Gemeinde Liebenau:  Dipl.-Ing. Johannes Hilber, BSc

Für Bauverhandlungstermine ist der Gemeinde Liebenau seit Mai 2022 der amtliche Bausachverständige DI. Johannes Hilber, BSc.  vom Bezirksbauamt Linz zugeteilt. 

DI. Hilber wohnt in Freistadt und ist seit Februar 2022 in der Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik beim Bezirksbauamt Linz als Bausachverständiger tätig.




Bei Bauangelegenheiten kontaktieren Sie immer zuerst das Bauamt LiebenauHennerbichler Egon

Bauverhandlungstermine werden in der Regel einmal monatlich in Liebenau durchgeführt und angeboten. Die Termine werden jeweils auf der Gemeindehomepage www.liebenau.at unter 'Amtliche Termine' öffentlich kundgemacht.

In allen Belangen von Bauangelegenheiten und Raumordnung wenden Sie sich bitte zuerst direkt an unseren Bauamtsleiter Egon Hennerbichler,
Tel. 8111-17 bzw. 0650 7002795, e.hennerbichler@liebenau.at 



Die oö. Bauordnung bietet zwar grundsätzlich viele Erleichterungen im Bauverfahren, was jedoch nicht heißt, dass keine Baubewilligungen mehr nötig sind!

Im Gegenteil: grundsätzlich bedarf beinahe jeder Zu-, Um- oder Neubau (auch sämtliche Nebengebäude wie landwirtschaftliche Geräteschuppen, Gartenhütten, Garagen, Carports usw.), unabhängig von ihrer Größe, einer Genehmigung durch die Baubehörde. Ob hierfür eine einfache Bauanzeige oder ein Bauansuchen erforderlich ist und welche Unterlagen oder allenfalls erforderlichen Gutachten vorgelegt werden müssen, gilt es im Einzelfall abzuklären.

Auch der Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen ist zumindest anzeigepflichtig!


Informieren Sie sich bereits im Vorfeld darüber, ob ihre geplante Baumaßnahme einer Bewilligung bedarf!

Wir empfehlen eindringlich, vor jeder geplanten Baumaßnahme zuerst Rücksprache mit der Gemeinde zu halten, um eine allfällige Bewilligungspflicht bereits im Vorfeld abklären zu können, damit es im Nachhinein nicht zu unliebsamen und mitunter sogar kostspieligen Überraschungen für Sie kommt.

Wenn Sie daher in absehbarer Zeit ein Bauvorhaben ausführen möchten, ersuchen wir Sie überdies, alle notwendigen Unterlagen (Bauanzeige oder Bauansuchen, Baupläne, Baubeschreibungen, ...) mindestens zwei bis drei Wochen vor dem jeweiligen Bauverhandlungstermin am Gemeindeamt vorzulegen, damit eine Erledigung vor dem gewünschten Baubeginn möglich ist. Zweckmäßig ist überdies die Vorprüfung von Planentwürfen durch die bautechnische Amtssachverständige bereits in der ersten Planungsphase, insbesondere bei größeren Bauvorhaben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Bauamtsleiter Egon Hennerbichler, Tel. 8111-17

Logo vom Bauamt der Marktgemeinde Liebenau - Gemeindewappen, Ziegelmauer und Haus mit Schriftzug Marktgemeinde Liebenau - Baumat