DUALE ZUSTELLUNG - elektronische Zustellung der Gemeindevorschreibungen

Symbolbild für elektronische Briefzustellung mittels E-Mail

Erhalten Sie Ihre quartalsmäßigen Steuervorschreibungen der Gemeinde künftig einfach und bequem per E-Mail

Die Marktgemeinde Liebenau ist als moderner Dienstleistungsbetrieb stets darum bemüht, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Wir werden daher ab Jänner 2023 den Service der 'dualen Zustellung' anbieten. Damit können wir Ihnen - wenn Sie das möchten - künftig die vierteljährlichen Steuervorschreibungen unserer Gemeinde auch auf elektronischem Wege einfach und bequem per E-Mail zustellen. Dieser Service ist natürlich kostenlos! Wir benötigen dazu nur Ihre Zustimmung und Ihre E-Mailadresse.

Die elektronische Übermittlung der Gemeindevorschreibung ist jedoch nur bei Lastschriftanzeigen mit bestehendem Abbuchungsauftrag möglich. Falls Sie der Gemeinde daher noch keinen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift-Mandat) für die Gemeindesteuern erteilt haben, empfiehlt es sich, diesen nun ebenfalls gleich mit zu erteilen.


Wie funktioniert die duale Zustellung?

Bei dieser sogenannten dualen Zustellung werden signierte Schriftstücke der Gemeinde an ein elektronisches Postfach des Empfängers übermittelt. Sobald elektronische Post für Sie bereitsteht, werden Sie per E-Mail hierüber mit einem passwortgeschützten Link verständigt und Sie können diese dann ganz einfach abrufen. Dadurch können Sie rund um die Uhr, überall, praktisch, sicher und garantiert spam-frei mit jedem Computer, Tablet oder Smartphone mit Internet-Zugang Ihre elektronische Post vom Gemeindeamt abrufen und diese gegebenenfalls direkt abspeichern bzw. archivieren. Das umständliche einscannen und Abspeichern  Ihrer Steuervorschreibungen entfällt somit bzw. wird dadurch wesentlich vereinfacht.

Darüber hinaus wird für den Empfänger der Schriftstücke durch die duale Zustellung auch der Postweg deutlich verkürzt. Schriftstücke können nicht mehr am Postweg verloren gehen, falsch zugestellt oder übersehen werden. Falls das Dokument innerhalb einer bestimmten Zeit nicht von Ihnen heruntergeladen wird, drucken wir es aus und versenden es per Post an Sie. Die elektronische Zustellung kann von Ihnen im Bedarfsfall jederzeit widerrufen werden.


Vorteile:

  • prompte Zusendung an Ihre E-Mailadresse
  • kein Papier mehr - weniger Papierkram - weniger Bürostauraum
  • Dokumente können elektronisch abgelegt werden
  • weniger Aufwand
  • weniger Kosten (Transport/Porto, Papier)
  • verkürzte Verfahrenszeiten
  • weltweit abrufbar


Wie können Sie sich für die duale Zustellung anmelden?

Wir benötigen dazu grundsätzlich nur Ihre E-Mailadresse, Ihre Zustimmung und einen Abbuchungsauftrag, falls dieser nicht ohnehin bereits vorliegt.

  1. Senden Sie uns eine E-Mail an marktgemeinde@liebenau.at mit dem Betreff 'duale Zustellung' und fügen Sie dieser Mail auch gleich die benötigte, ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung bei, die Sie hier downloaden können:
    Zustimmungserklärung_Duale_Zustellung.pdf herunterladen (0.19 MB)

  2. Falls Sie der Gemeinde Liebenau noch keinen Abbuchungsauftrag für die quartalsmäßigen Steuervorschreibungen erteilt haben, füllen Sie bitte auch gleich das dazu benötigte SEPA-Lastschriften-Mandat aus und übermitteln Sie dieses ebenfalls an die Gemeinde Liebenau:
    SEPA-Lastschriftmandat_Gemeinde_Liebenau.pdf herunterladen (0.2 MB)

Ab Jänner 2023 werden dann die Steuervorschreibungen und sonstige Aussendungen der Gemeinde an die hinterlegten E-Mailadressen verschickt. 

Mit der Umstellung auf die duale Zustellung leisten Sie nicht nur einen Beitrag für die Umwelt sondern helfen vor allem uns als Gemeinde bei der Verwaltungsvereinfachung und Kosteneinsparung der nicht unerheblichen Versandgebühren (Porto und Briefumschläge sowie Arbeitszeit).


Für weitere Fragen steht Ihnen gerne unsere Buchhalterin Rita Ruttenstock (07953/8111-11) zur Verfügung.

29.09.2022