Wahlservice der Gemeinde Liebenau zur Europawahl 2024 ...

Sujet Europawahl 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 wird gewählt. Unsere bewährte „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Europawahl wieder optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen ab Mitte Mai eine „Amtliche Wahlinformation – Europawahl 2024“ per Post zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl an die Haushalte verschickt wird, besonders auf unsere Mitteilung (siehe Abbildung).

 

Abbildung der amtlichen Wahlinformation für die Europawahl 2024

Diese ist nämlich mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Strich-Code für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag durch die Wahlbehörde. 

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Wahl am 9. Juni bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil wir nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen. 

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil dieses personalisiert ist.


Nun haben Sie drei Möglichkeiten: Persönlich in der Gemeinde (wird von uns empfohlen, da sie im Zuge der Antragstellung - ab Mitte Mai - direkt am Gemeindeamt auch gleich die Möglichkeit der Sofortwahl nutzten können), schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf unserer Wählerverständigungskarte in der „Amtliche Wahlinformation“ können Sie ab sofort rund um die Uhr auf www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.



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UNSERE TIPPS: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 5. Juni. Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss spätestens am 9. Juni 2024, 17 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag bei jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.


QR-Code mit Link www.bmi.gv.at/selbstauskunftWIE KANN ICH ÜBERPRÜFEN, OB ICH IM WÄHLERVERZEICHNIS EINGETRAGEN BIN?

SELBSTAUSKUNFT:  Scannen Sie den QR-Code oder folgen Sie diesen LINK ZUR SELBSTAUSKUNFT und Sie können auf der Internetplattform von OESTERREICH.GV.AT (Zugang mittels ID-Austria) selbst überprüfen, ob und in welchen Wählerevidenzen Sie in der Heimatgemeinde eingetragen sind.


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Im Folgenden informieren wir Sie über alle erforderlichen und relevanten Informationen zur Europawahl 2024.

Bitte nehmen Sie sich nötige die Zeit und lesen Sie diese Wahlinformation aufmerksam durch. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen zu den Wahlen haben, können Sie sich jederzeit an das Gemeindeamt Liebenau wenden, wo man Ihnen gerne Auskunft gibt. Unsere Wahlsachbearbeiter am Gemeindeamt sind Frau Rita Ruttenstock (Tel. 8111-11) und Herr Egon Hennerbichler (Tel. 8111-17).


WAHLSPRENGEL, WAHLLOKALE UND WAHLZEITEN:

Am 9. Juni wird in Liebenau wie gewohnt in drei Wahlsprengel gewählt, wobei der Wahlsprengel 1 wiederum im Pfarrsaal Liebenau eingerichtet wird. Die Sprengelzuteilung der Ortschaften bleibt unverändert. Alle drei Wahllokale in Liebenau stehen auch wieder für die Wahlkartenwähler zur Verfügung.


Wahlsprengel 1WahllokalWahlzeitOrtschaftenWahlberechtigte
Liebenau - NordostPfarrsaal Liebenau08:00 - 12:00 UhrLiebenau, Glashütten, Hirschau, Schanz,

4252 Liebenau, Markt 1
Reitern und Geierschlag


Wahlsprengel 2WahllokalWahlzeitOrtschaftenWahlberechtigte
Liebenau - SüdwestMittelschule Liebenau08:00 - 12:00 UhrLiebenstein, Eibenberg, Maxldorf,

4252 Liebenau, Markt 78
Monegg, Schöneben und Windhagmühl


Wahlsprengel 3WahllokalWahlzeitOrtschaftenWahlberechtigte
NeustiftGasthaus Pfeiffer08:00 - 12:00 UhrKienau, Komau, Neustift

3925 Arbesbach, Neustift 1
und Leopoldstein

WAHLRECHT - wer ist in Liebenau wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Männer und Frauen , die

  • spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (am oder vor dem 9.6.2008 Geborene)
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (per Stichtag 26.3.2024)
  • am Stichtag (26.3.2024) in einer Gemeinde in Österreich ihren Hauptwohnsitz hatten
  • Auslandsösterreicher (Personen, welche die österr. Staatsbürgerschaft besitzen mit Hauptwohnsitz im Ausland, die jedoch bis spätestens 26.3.2024 einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz gestellt haben)
  • Unionsbürger (EU-Bürger) mit Hauptwohnsitz in Liebenau, sofern sie bis 26.3.2024 einen Antrag auf Eintragung in die Europawählerevidenz der Gemeinde gestellt haben.
  • in Österreich nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind bzw. ihr aktives Wahlrecht in ihrem Herkunftsstaat nicht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung verloren haben.


17.04.2024