Hundeabgabenordnung

Zuständig

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Auszug aus der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Liebenau vom 26. September 2018. Die vollständige Hundeabgabenordnung kann am Ende dieser Seite als PDF-Dokument runter geladen werden:

 

Hundeabgabenordnung

Gegenstand der Abgabe  (§1):

Für das Halten von Hunden, einschließlich von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind, wird eine Hundeabgabe eingehoben.

 

Höhe der Abgabe  (§ 2):

Kategorie jährliche Hundeabgabe (inkl. MwSt.)
Wachhunde und Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbs notwendig sind - je Hund 20,00 Euro
für jeden sonstigen Hund - je Hund 40,00 Euro
 

 

Abgabenpflichtiger  (§ 3)

Abgabenpflichtiger ist der Hundehalter oder die Hundehalterin

 

Entrichtung der Abgabe  (§4)

(a)  ... erstmals binnen zwei Wochen nach der Meldung gemäß § 2 Abs.1 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 und in der Folge jährlich bis zum 31. März ...

(b)  Die Hundeabgabe ist für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn die Haltereigenschaft nicht das ganze Haushaltsjahr besteht.

  

Inkrafttreten (§ 6)

Die Rechtswirksamkeit dieser Hundeabgabenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag (16.10.2019)

 

Der Bürgermeister:
Erich Punz e.h.

 


DOWNLOAD: Hundeabgabenordnung der Marktgemeinde Liebenau (488 KB) - .PDF