Freizeitwohnungspauschale

Zuständig

Die Marktgemeinde Liebenau erhebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gem. § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl.Nr. 3/2018 idF. LGBl.Nr. 56/2019:

Der Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschalge beträgt ab dem 1.1.2023

  • für Freizeitwohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper 100 %
  • für Freizeitwohnungen über 50 m² Nutzfläche 100 %