Flächenwidmungsplan-Einzeländerung 4.5 inkl. ÖEK 3.4 - Stellungnahmeverfahren

Aushängezeitraum: 08.04.2024 - 10.06.2024

Im Jahr 2015 haben die Ehegatten Ernst u. Helga Wegscheider bei der Gemeinde um Baubewilligung für den Neubau eines Wohnhauses mit Ferienpension sowie einer landwirtschaftlichen Einstellhalle mit Pferdeboxen angesucht haben. Diese Bauvorhaben wurde mit Bescheid der Marktgemeinde Liebenau vom 14.10.2015, GZ. 131/9-2151, baubehördlich genehmigt, nachdem die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür mittels Flächenwidmungsplan-Einzeländerung Nr. 3.3 (Sonderausweisung im Grünland – Tourismus & Pferdezucht, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid des Landes OÖ. vom 23.4.2015, GZ. RO-R-310876/9-2015-Els) entsprechend geschaffen wurden. 

Da Ernst Wegscheider jedoch während der Bauphase sehr schwer erkrankte, konnten die Ehegatten Wegscheider ihr Bauvorhaben nicht mehr fertigstellen und entschlossen sich daher, das Anwesen samt dem bereits großteils errichteten Gebäudebestand zu verkaufen. Mit Kaufvertrag vom 18.5.2016 erwarben die Ehegatten Johann u. Helga Spiegl schließlich das Anwesen mit dem seinerzeit bereits errichteten, jedoch noch nicht zur Gänze fertig gestellten Gebäudebestand, mit der Absicht, das Wirtschaftskonzept der Vorbesitzer im Wesentlichen umzusetzen und weiterzuführen. Da im Innenbereich des bereits errichteten Wohn- und Gästehauses seitens der neuen Besitzer jedoch einige Änderungen beabsichtigt waren, wurde das gesamte Bauvorhaben neu zur Bewilligung eingereicht und diese mit Bescheid vom 11.7.2017, GZ. 131/9-2238, baubehördlich erteilt. Das Bauvorhaben wurde folglich laut Baufertigstellungsanzeige vom 27.2.2019 fertig gestellt und wird seither von den Ehegatten Spiegl bewohnt und aktiv landwirtschaftlich-touristisch bewirtschaftet.

Der Betrieb ist nunmehr seit mittlerweile 5 Jahren als ‚Big-Sky-Ranch‘ (www.big-sky-ranch.at) bestens etabliert und touristisch gut ausgelastet. Aus den Erfahrungen der letzten 5 Jahre hat sich aber auch gezeigt, dass der Betrieb mit dem vorhandenen Gebäudebestand nicht wirklich zeitgemäß ist bzw. nicht das Auslangen findet, und sowohl im landwirtschaftlichen Bereich (Einstellhalle kombiniert mit Reithalle), als auch im touristischen Bereich (zusätzliche Gästezimmer in Form von Blockhütten) Baubedarf besteht.

Im nächsten Jahr ist überdies geplant, dass der Sohn der Familie Spiegel die Landwirtschaft mit angeschlossenem Tourismusbetrieb übernimmt und diesen dann hauptberuflich weiterführt, da die Eltern und dzt. Besitzer in Pension gehen, jedoch weiter am Betriebsstandort wohnen werden. 

Da ein Zubau beim Haupthaus aufgrund der vorgegebenen Situierung des Gebäudes nicht möglich und auch nicht sinnvoll ist, überlegt die Fam. Spiegel künftig weitere 5 Beherbergungseinheiten in Form von Selbstversorger-Blockhütten anzubieten. Dazu bietet sich die Lage am Waldrand im westlichen Bereich des Grundstückes ideal an, wo einerseits eine touristisch attraktive Lage besteht und andererseits, dieser Gästebereich von jenem mit Reit-Bezug etwas getrennt wäre. Ein Konzept, das in der Region beispielsweise bei der ‚Highland-Farm‘ (Fam. Hölzl-Huber in Windhagmühl) oder auch bei der ‚Nordweide‘ der Fam. Kern in Dauerbach (Nachbargemeinde Unterweißenbach) bereits seit Jahren für Wanderreiter angeboten wird und das in unserer Region auch nachweislich bestens funktioniert. 

Aber selbst in den Wintermonaten, wo Wanderreiten jahreszeitbedingt kaum oder nur sehr wenig stattfindet, besteht seit den letzten zwei-drei Jahren immer mehr Nachfrage nach Unterkünften. Diese Nachfrage ist in erster Linie auf den zuletzt stark angewachsenen Wintertourismus im Zusammenhang mit der Sportarena Liebenau (www.sportarena-liebenau.at) zurückzuführen, wo viel in eine neue ganzjährige Infrastruktur (neuer und moderner Gastro-Betrieb mit angeschlossenem Sportartikelverleih, Schilift für Schi-alpin, Langlaufzentrum, Biathlon, Camping, Radfahren etc.) investiert wurde. Da die Sportarena Liebenau lediglich rund 200 m nordwestlich der Big-Sky-Ranch der Fam. Spiegel entfernt liegt, bietet sich eine Kooperation mit der Sportarena hinsichtlich Gästebeherbergung förmlich an und sind dementsprechende Synergien für beide Tourismusbetriebe zu erwarten.



Planauflage zur öffentlichen Einsichtnahme:

Gemäß den Bestimmungen des § 36 iVm. 33 Abs. 2 und 3 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. wird allen Grundeigentümern, Nachbarn, Anrainern und sonstigen Beteiligten sowie allen, die ein berechtigtes Interesse an der gegenständlichen Widmungsänderung glaubhaft machen können, Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist bis längstens 7. Juni 2024 eingeräumt. Die Stellungnahme kann schriftlich oder mündlich beim Marktgemeindeamt Liebenau eingebracht werden. Der Planentwurf (FläWi 4.5und ÖEK 3.4) kann während der Amtsstunden am Gemeindeamt Liebenau eingesehen werden.

Auskünfte erteilt unser Bauamtsleiter Egon Hennerbichler, Tel. (07953) 8111-17, e.hennerbichler@liebenau.at bzw. in Vertretung Amtsleiter Manfred Eckl (8111-13, m.eckl@liebenau.at)

Der Bürgermeister
DI(FH) Reichenberger August e.h.

Kundmachung der Verständigung gem. § 36 iVm. § 33 Oö. ROG 1994 idgF - FläWi 4.5 / ÖEK 3.4 (7,54 MB) - .PDF

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