Betriebsanlagen-Sprechtage bei der BH Freistadt für gewerbliche Bauvorhaben

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Detailinformationen zu dem Termin
Termine:
Ort: BH Freistadt, Promenade 5
Gremium: Bauamt (Gemeindeamt Liebenau)

Die Bezirkshauptmannschaft Freistadt bietet regelmäßig Betriebsanlagen-Sprechtage an, bei denen Beratung bei Errichtung bzw. Änderung von Betriebsanlagen durch Juristen und Sachverständige (Bezirksbauamt, Arbeitsinspektorat) angeboten wird. Bei derartigen Vorhaben sind in der Regel auch baurechtliche Belange berührt. 

Eine telefonische Voranmeldung ist notwendig - Tel. 07942/702 Durchwahl 62501 oder 62502


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Zuständigkeitsübertragung bei gewerblichen Bauvorhaben

Für Bauverfahren von Gewerbebetrieben ist in der Regel sowohl eine baubehördliche Bewilligung (Baubewilligung), als auch eine gewerbebehördliche Genehmigung (Betriebsstättengenehmigung) einzuholen. Bis Ende 2023 wurde dazu mein ein sogenanntes kombiniertes Behördenverfahren der Baubehörde (Gemeinde) und der Gewerbebehörde (BH Freistadt) durchgeführt, wobei beide Behörden gleichzeitig die Dienste von Sachverständigen und Beteiligten im Verfahren nutzten. Sowohl die Baubehörde, als auch die Gewerbebehörde haben dann jeweils separat ihre Bewilligungen per Bescheid erteilt.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Verfahrenseffizienz hat die Gemeinde Liebenau aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 26.5.2023 die baupolizeiliche Zuständigkeit im eigenen Wirkungsbereich bei Bauvorhaben mit überwiegend gewerbebehördlichem Schwerpunkt nunmehr  zur Gänze an die Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft Freistadt) übertragen. Diese wird demnach ab dem 1.2.2024 (Inkrafttreten der diesbezüglichen Verordnung) bei gewerbebehördlichen Bewilligungsverfahren künftig auch die Baubewilligung beurteilen und bescheidmäßig erledigen. Die Gemeinde wird in diesen Verfahren ab 2024 lediglich mitbeteiligt.


Hinweise:

Herkömmliche Bauverfahren und solche mit untergeordnetem Gewerbeanteil bleiben jedoch nach wie vor im Zuständigkeitsbereich des Bauamtes der Gemeinde Liebenau. Auch die im Zuge von Bauverfahren jedenfalls erforderliche Bauplatzbewilligung ist weiterhin im Vorfeld durch die Gemeinde zu erteilen. Gewerbebetriebe werden daher ersucht, Bauvorhaben - trotz der o.a. Zuständigkeitsübertragung - jedenfalls auch künftig bereits im Vorfeld der Planungen mit der Baubehörde am Gemeindeamt zu besprechen, um allfällige Erfordernisse abklären zu können. Gewerbebehördliche Bauprojekte sind vor Einreichung zuerst bei einem Gewerbesprechtag (siehe oben) vorprüfen zu lassen!

Nähere Auskünfte dazu erteilt Bauamtsleiter Egon Hennerbichler, Tel. 07953 / 8111-17