Bauanzeigen

Wir empfehlen, bei Bauvorhaben bereits zu Beginn der ersten Planungsphase unbedingt zuerst mit der Gemeinde (Sachbearbeiter Egon Hennerbichler, Tel. 07953/8111-17) Kontakt aufzunehmen, um allfällige Details bezüglich Genehmigungspflichten etc. bereits im Vorfeld abklären zu können.
Für ein Erstgespräch sind noch keinerlei Planunterlagen nötig, es ist ausreichend, wenn Sie dem Sachbearbeiter das Bauvorhaben persönlich schildern oder dieses anhand einer Skizze erörtern.

adaptiertes Formular der Marktgemeinde Liebenau gem. § 25 oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. siehe unten:

Zuständig

Formulare