Jugendtaxi

Banner Jugendtaxi Liebenau

 

Leider ist es traurige Gewissheit, dass immer wieder Jugendliche im Freizeitverkehr verunglücken. Häufig passiert dies an Wochenenden bei Fahrten zu oder von Discotheken, Zeltfesten usw. Um diesem traurigen Trend entgegenzusteuern, fördert das Land OÖ in Zusammenarbeit mit Gemeinden Initiativen zum Betrieb von Jugendtaxis. Die Kosten werden zu je 50 % vom Land OÖ und der jeweiligen Gemeinde getragen, so auch in Liebenau.

Mit dem Taxi-Unternehmer Wagner, St. Oswald, bzw. dem örtlichen Unternehmer "Rostbar", Inh. Frisch Steffen und Barbara, Schanz 30, wurde diesbezüglich ein eigener Vertrag abgeschlossen, der die Beförderung mit dem Jugendtaxi regelt.

Alle in Liebenau wohnhaften Jugendlichen im Alter von 15 bis 20 Jahren haben grundsätzlich Anspruch auf sogenannte Jugendtaxi-Gutscheine im Gesamtwert von 60,- Euro/Jahr (20 Gutscheine á 3,- Euro), wobei seit 2017 ein Selbstkostenanteil von 20,- bei Behebung der Gutscheine am Gemeindeamt Liebenau zu zahlen ist. 

Mit dem Jugendtaxi wollen wir den Jugendlichen eine sichere An- und Abreise zu ihren Freizeitaktivitäten und den Eltern weniger schlaflose Nächte ermöglichen.

 

Und so geht's:

  • du bist zwischen 15 und 20 Jahren alt und wohnst in Liebenau (Hauptwohnsitz);
  • am Gemeindeamt bekommst du 20 Gutscheine für Taxifahrtenermäßigungen zu je € 3,- pro Jahr - insgesamt also im Wert von 60 Euro - abzüglich des Selbstbehalts von 20 Euro beträgt die Förderung somit 40 Euro netto;
  • pro Taxifahrt mit dem Jugendtaxi (Rostbar, Fa.Frisch) kannst du maximal einen Gutschein einlösen, den Rest des Fahrtpreises musst du selbst bezahlen; die Taxifahrten können nach eigenem Ermessen gewählt werden;
  • wenn mehrere Jugendliche mit einem Taxi fahren, könnt ihr natürlich auch mehrere Gutscheine zusammenlegen;
  • die Gutscheine sind nicht übertragbar;
  • die Nutzung des Jugendtaxis ist auf Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag sowie auf den Tag vor Feiertagen beschränkt; die Rückfahrt ist spätestens um 3:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 24:00 Uhr anzutreten;
  • jeder Missbrauch der Gutscheine und Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen ziehen den Verlust sämtlicher Gutscheine nach sich;
  • Fälschung und Manipulation der Gutscheine sind Betrug und werden strafrechtlich verfolgt; es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung der Jugendtaxi-Gutscheine