Amt der oö. Landesregierung - Monitoring für die FFH- u. Vogelschschutz-Richtlinien (2022-2024)

Aushängezeitraum: 21.03.2022 - 31.12.2024

Die Richtlinie 92/43/EWG vom 21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) und die Richtlinie 2009/147/EG vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) dienen der Sicherung der Artenvielfalt in Europa.

Gemäß Art. 11 der FFH-Richtlinie haben alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (sogenanntes Monitoring). Gemäß Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie ist über Status und Trend der Brutvögel und ausgewählter Zugvogelarten zu berichten. Diese Verpflichtungen betreffen das gesamte Bundesgebiet.

In diesem Zusammenhang haben die Bundesländer - aufbauend auf den bisherigen Arbeiten sowie auf den letzten Bericht Österreichs an die Europäische Kommission im Jahre 2019 - das Monitoring weiterzuführen und einen Bericht für den Zeitraum 2019-2024 über den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten vorzubereiten. Die dafür erforderlichen Erhebungen, Untersuchungen und Auswertungen werden bundesweit in den Jahren 2022 bis 2024 durchgeführt.

Näheres dazu ist in der ggstl. Verlautbarung des Amtes der oö. Landesregierung, Abteilung Naturschutz, GZ. N-2016-47332/303-Sca vom 14.3.2022 verlautbart.

Amt der oö. Landesregierung - FFH Monitoring, GZ: N-2016-47,,0/303-Sca (125 KB) - .PDF

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