7 Volksbegehren im Mai 2022 > Eintragungszeitraum 2.-9.5.2022 ...

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Detailinformationen zu dem Termin
Termine:
Ort: Marktgemeindeamt Liebenau, 4252 Liebenau, Liebenau 41
Datei: Verlautbarung für den Eintragungszeitraum der 7 Volksbegehren im Mai 2022 (1,72 MB) - .PDF

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren
für die 7 Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren
  • Arbeitslosengeld RAUF!
  • NEIN zur Impfpflicht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
  • Impfpflichtabstimmung: NEIN respektieren!
  • Stoppt Lebendtier-Transportqual
  • Mental Health Jugendvolksbegehren

Aufgrund der am 10. Jänner und am 11. Februar 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführte Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist vom

Montag, 2. Mai 2022 bis einschließlich Montag, 9. Mai 2022,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem vom der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, keine Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 28. März 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten:  Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Marktgemeinde Liebenau können Eintragungen während des o.a. Eintragungszeitraumes am Marktgemeindeamt Liebenau, 4252 Liebenau, Liebenau 41, zu den ebenfalls o.a. Zeiten vorgenommen werden.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (9. Mai 2022, 20:00 Uhr) durchführen.


Der Bürgermeister:
DI(FH) August Reichenberger e.h.