2 Volksbegehren im Juni 2022 > Eintragungszeitraum 20.-27.6.2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Detailinformationen zu dem Termin
Termine:
Ort: Marktgemeindeamt Liebenau, 4252 Liebenau, Liebenau 41
Datei: Verlautbarung für den Eintragungszeitraum der Volksbegehren 'Rücktritt der Bundesregierung' und 'keine Impfpflicht' im Juni 2022 (2,12 MB) - .PDF

Verlautbarung über die Eintragungsverfahren
für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

  • Rücktritt der Bundesregierung
  • Keine Impfpflicht

Aufgrund der am 9. März und 1. April 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 - VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist vom

Montag, 20. Juni 2022 bis einschließlich Montag, 27. Juni 2022,

in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des jeweiligen Volksbegehrens Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu den Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem vom der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, keine Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 16. Mai 2022 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten:  Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Marktgemeinde Liebenau können Eintragungen während des o.a. Eintragungszeitraumes am Marktgemeindeamt Liebenau, 4252 Liebenau, Liebenau 41, zu den ebenfalls o.a. Zeiten vorgenommen werden.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (27. Juni 2022, 20:00 Uhr) durchführen.


Der Bürgermeister:
DI(FH) August Reichenberger e.h.