Tannermoor - Verordnung als Natur- und Europaschutzgebiet

NATURSCHUTZGEBIET

Kennzeichnung Naturschutzgebiete in OberösterreichDas Naturschutzgebiet Tannermoor, mit der regionalen Schutzgebietsnummer n044, befindet sich in der Marktgemeinde Liebenau im Bezirk Freistadt in Oberösterreich. Es umfasst eine Fläche von 124,2425 Hektar.

Im Jahr 1983 wurde das Tannermoor auf Initiative des damaligen Obmannes der Naturfreunde-Ortsgruppe Liebenau, Herrn Herbert Poinstingl, per Verordnung der oö. Landesregierung vom 8. August 2983, LGBl.Nr.  77/1983, zum Naturschutzgebiet erklärt.

Die Schutzgebietsfläche wurde darüber hinaus auch als Europaschutzgebiet nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - kurz FFH-Richtlinie) für Österreich mit der Gebietsnummer AG3107000 im Februar 1995 bei der Europäischen Union vorgeschlagen und im Jahr 2021 deklariert. 

Überdies wurde die Schutzgebietsfläche auch noch als Europaschutzgebiet "Wiesengebiete im Freiwald" (AT3124000) im Rahmen der europäischen Vogelschutzrichtlinie deklariert.


EUROPASCHUTZGEBIET

Logo Europaschutzgebiet OÖ (Natura 2000-Gebiet)Mit Verordnungen des Amtes der oö. Landesregierung vom 30.11.2021, LGBl.Nr. 115 und LGBl.Nr. 116, wurde das Naturschutzgebiet Tannermoor in der Gemeinde Liebenau zum Europaschutzgebiet erklärt und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen.

Grundlage hierfür war ein Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 21.1.2021 (§ 7 Z.2), wonach das "Tanner Moor" ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gem. Artikel 4 der FFH-Richtlinie (§ 7 Z.1) darstellt und als solches als "Europaschutzgebiet Tanner Moor" bezeichnet wird.

Gemäß § 2 der Verordnung der oö. Landesregierung, LGBl.Nr. 116/2021, umfasst das Europaschutzgebiet "Tanner Moor" exakt jenes Gebiet, das mit Verordnung der oö. Landesregierung, LGBl.Nr. 115/2021, als Naturschutzgebiet "Tanner Moor" festgestellt wurde.