Eintragungsverfahren für 5 Volksbegehren läuft vom 15. bis 22. Juni 2026 ...

Bild zeigt, wie eine männliche Person unterschreibt

VERLAUTBARUNG
über Eintragungsverfahren von Volksbegehren

Eintragungszeitrum für fünf Volksbegehren vom 15. bis 22. Juni 2026
  • GRATIS Verhütung
  • Karfreitag-Feiertag für Alle
  • Polizei - kritischer Personalmangel
  • Transparenz im Parlament
  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

Im genannten Eintragungszeitraum, der vom Bundesminister für Inneres gem. § 6 Abs. 2 Volksbegehrengesetz 2018 (VoBeG) festgesetzt wurde, können die Stimmberechtigten zu den nachstehend angeführten Eintragungszeiten in den jeweiligen Text der genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und gegebenenfalls ihre Zustimmung wie folgt abgeben:

  • in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde in Österreich geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz), persönlich auf einem entsprechenden Eintragungsformular, welches Ihnen durch die Gemeinde ausgehändigt wird, oder
  • online via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria) auf www.bmi.gv.at/volksbegehren

 

Die Eintragung auf Gemeindeämtern während des Eintragungszeitraums (15.-22.6.2026) auch am Gemeindeamt Liebenau zu folgenden Zeiten möglich:

Eintragungstage VolksbegehrenDatumEintragungszeit
Montag15. Juni 202608:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag16. Juni 202608:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch17. Juni 202608:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag18. Juni 202608:00 bis 20:00 Uhr
Freitag19. Juni 202608:00 bis 16:00 Uhr
Samstag20. Juni 2026geschlossen!
Sonntag21. Juni 2026geschlossen!
Montag22. Juni 202608:00 bis 16:00 Uhr


ONLINE können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (22.6.2026, 20:00 Uhr) durchführen.


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11.5.2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines der genannten Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.


Der Bürgermeister:
DI(FH) August Reichenberger e.h.

 

01.06.2026