Die Feuerbeschau kommt !

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Bild zeigt einen Handwerker in Arbeitskleidung, darauf auch der Umriss eines Gebäude und der Schriftzug "Brandschutz"

Immer wieder werden durch Brandereignisse Sachwerte in Millionenhöhe vernichtet oder es finden mitunter sogar Menschen den Tod. Vielleicht ist auch Ihr Heim und Ihr Leben durch brandgefährliche Mängel bedroht? 

Die Feuerbeschau kommt zu Ihnen, um diese gefährlichen, oft versteckten Mängel rechtzeitig aufzuzeigen.


Bausachbearbeiter Egon Hennerbichler und/oder GdeBed. Marcel Gattringer, Ing. Alfred Grube (Sachverständiger der Brandverhütungsstelle OÖ.) sowie gegebenenfalls auch der zuständige Feuerwehrkommandant werden im Zeitraum von September bis Anfang November als Kommission die feuerpolizeiliche Überprüfung der Gebäude entsprechend dem Oö. Feuerpolizeigesetz durchführen. Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile der Objekte/Anwesen im gesamten Gemeindegebiet, vorwiegend im Bereich  der Ortschaften Maxldorf, Monegg und Schöneben besichtigt.

Aufgrund der wenigen zur Verfügung stehenden Termine können im Herbst jedoch nicht alle Objekte der Gemeinde besichtigt werden, weitere Termine werden daher nach und nach folgen.


Im Herbst 2023 sind jedenfalls bereits folgende Termine fix vereinbart:

18. September2023
25. September 2023
6. November 2023


Im Zuge der feuerpolizeilichen Überprüfungen muss die Kommission feststellen, ob:

  • sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
  • Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht,
  • Feuerungsanlagen, einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie (Rauchfang), so genutzt werden, dass von ihnen keine Brandgefahr ausgeht (Anmerkung: die eigentliche Feuerstättenbeschau führ der zuständige Rauchfangkehrbetrieb in periodischen Abständen durch)
  • sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben,
  • eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind


Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder eine bevollmächtigte Person werden daher ersucht, der Kommission Zutritt zum Gebäude/Objekt zu ermöglichen. 


Wir möchten schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes bereits selbst vor der Überprüfung verbessern können:

Rauchfänge:
Überprüfen Sie den Bauzustand Ihrer Rauch- bzw. Abgasfänge, ergänzen Sie fehlenden Verputz und entfernen Sie brennbare Materialien (Anlagerungen, Holzbalken von Decken und Dachstühlen usw.) vom Rauchfangmauerwerk. Ersetzen bzw. reparieren Sie beschädigte Putz- und Kehrtürchen. Verschließen Sie abgasdicht offene Anschluss-Stellen durch Vermauern oder Blechkapseln!

Feuerstätten (Heizkessel, Öfen, Herde):
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu Einrichtungsgegenständen und brennbaren Lagerungen. Unter und vor den Feuerstätten sind nicht-brennbare Fußbodenbeläge (z.B. Bleche, Fliesen udgl.) erforderlich.
Automatische Heizungen (Hackgut- oder Pelletsheizungen) sind in brandbeständigen Heizräumen mit Brandschutztüren aufzustellen und die Sicherheitseinrichtungen zumindest jährlich zu überprüfen. Die Asche aus Feuerstätten ist bis zur gefahrlosen Beseitigung in nicht-brennbaren Behältern mit Deckeln zu verwahren.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
Haben Sie defekte Fernsehgeräte, Radios oder ist das Kabel Ihres Bügeleisens beschädigt, sorgen Sie bitte für eine fachgerechte Reparatur. Dies gilt ebenso für Geräteanschluss- und Verlängerungskabel sowie deren Einführungen in Stecker und dergleichen. In Betriebsräumen dürfen nur Leuchten entsprechender Schutzart verwendet werden.
Sicherheitseinrichtungen - wie Fehlerstromschutzschalter - sind regelmäßig zu überprüfen.

Blitzschutzanlagen:
Wenn Ihr Anwesen mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, stellt eine regelmäßige Überprüfung - zumindest alle 5 Jahre - durch einen Fachmann sicher, dass sie Blitzschläge gefahrlos ableitet. Überprüfungsprotokolle aufbewahren!
Fernsehantennen am Dach Ihres Gebäudes sind zu erden.

Tragbare Feuerlöscher:
In jedem Anwesen muss zumindest ein tragbarer Feuerlösche als Erste Löschhilfe vorhanden sein. Dieses Löschgerät ist an einer leicht erreichbaren Stelle zu montieren und zumindest alle 2 jahre von einem Sachkundigen auf Funktionsfähigkeit überprüfen zu lassen. Machen Sie sich selbst mit dem Umgang Ihres Feuerlöschers vertraut.

Feuergefährliche Flüssigkeiten:
Bewahren Sie brennbare Flüssigkeiten nicht in der Nähe von Feuerstätten auf, ihre Dämpfe könnten sich entzünden (Brand-und Explosionsgefahr). Motorasenmäher - mit Treibstoff im Tank - nicht im Heizraum überwintern. Größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten - wie der Dieseltank - sind in einem brandbeständigen Lagerraum aufzubewahren. Die Behälter müssen in Auffangwannen stehen oder doppelwandig ausgeführt sein.

Achtung:  Kraftfahrzeuge (Autos, Traktoren, Mähdrescher usw.) dürfen nur in geeigneten Garagen oder im Freien dauerhaft und unbeaufsichtigt abgestellt werden.


Für Fragen und Hinweise zum Thema Brandschutz steht Ihnen die Brandverhütungsstelle Oberösterreich gerne geratend zur Verfügung:  Tel. 0732 7617-350

BRÄNDE VERMEIDEN - SCHÜTZT IHR LEBEN UND IHRE GESUNDHEIT!

Kundmachung Feuerbeschau September 2023 (262 KB) - .PDF

05.09.2023