Bauverhandlungstermine in Liebenau ...

Detailinformationen zu dem Termin
Termin:
Di, 03.03.2026
Zeit: 10:00-13:00 Uhr
Ort: Marktgemeindeamt Liebenau
Gremium: Bauamt (Gemeindeamt Liebenau)

DI Stefanie Sachsenhofer


Amtliche Bausachverständige für die Gemeinde Liebenau:  
Dipl.-Ing. Stefanie Sachsenhofer

Für Bauverhandlungstermine und Bauberatungen ist der Gemeinde Liebenau seit Juni 2025 die amtliche Bausachverständige DI Stefanie Sachsenhofer vom Bezirksbauamt Linz (Oö. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik ) zugeteilt. 




Hennerbichler Egon


Bei Bauangelegenheiten kontaktieren Sie immer zuerst das Bauamt Liebenau

Bauverhandlungstermine werden in der Regel einmal monatlich in Liebenau durchgeführt und angeboten. Die Termine werden jeweils auf der Gemeindehomepage www.liebenau.at unter 'Amtliche Termine' öffentlich kundgemacht.

In allen Belangen von Bauangelegenheiten und Raumordnung wenden Sie sich bitte zuerst direkt an unseren Bauamtsleiter:

Egon Hennerbichler
Tel. 8111-17 bzw. 0650 7002795
e.hennerbichler@liebenau.at 



Die oö. Bauordnung bietet zwar grundsätzlich viele Erleichterungen im Bauverfahren, was jedoch nicht heißt, dass keine Baubewilligungen mehr nötig sind!

Im Gegenteil: grundsätzlich bedarf beinahe jeder Zu-, Um- oder Neubau (auch sämtliche Nebengebäude wie landwirtschaftliche Geräteschuppen, Gartenhütten, Garagen, Carports usw.), unabhängig von ihrer Größe, einer Genehmigung durch die Baubehörde. Ob hierfür eine einfache Bauanzeige oder ein Bauansuchen erforderlich ist und welche Unterlagen oder allenfalls erforderlichen Gutachten vorgelegt werden müssen, gilt es im Einzelfall abzuklären.

Auch der Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen ist zumindest anzeigepflichtig!


Informieren Sie sich bereits im Vorfeld darüber, ob ihre geplante Baumaßnahme einer Bewilligung bedarf!

Wir empfehlen eindringlich, vor jeder geplanten Baumaßnahme zuerst Rücksprache mit der Gemeinde zu halten, um eine allfällige Bewilligungspflicht bereits im Vorfeld abklären zu können, damit es im Nachhinein nicht zu unliebsamen und mitunter sogar kostspieligen Überraschungen für Sie kommt.

Wenn Sie daher in absehbarer Zeit ein Bauvorhaben ausführen möchten, ersuchen wir Sie überdies, alle notwendigen Unterlagen (Bauanzeige oder Bauansuchen, Baupläne, Baubeschreibungen, ...) mindestens zwei bis drei Wochen vor dem jeweiligen Bauverhandlungstermin am Gemeindeamt vorzulegen, damit eine Erledigung vor dem gewünschten Baubeginn möglich ist. Zweckmäßig ist überdies die Vorprüfung von Planentwürfen durch die bautechnische Amtssachverständige bereits in der ersten Planungsphase, insbesondere bei größeren Bauvorhaben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Bauamtsleiter Egon Hennerbichler, Tel. 8111-17


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